Im Landratsamt Tübingen und seinen Außenstellen gilt ab dem 3. Januar die Regel 3G. Das Landratsamt teilte mit, dass in den Ferien normale Öffnungszeiten gelten. Geschlossen sind die Behörden des Landkreises morgen und an Silvester. Am 7. Januar – dem Brückentag – ist das Landratsamt geöffnet. Für persönliche Besuche ist ein Termin erforderlich. Das Landratsamt bittet, Anliegen möglichst per Post und Email zu erledigen.