Für Besucher der Tübinger Behörden gilt in allen Gebäuden seit heute die 3G-Regel. Für persönliche Termine sind Nachweise über Impfung oder Genesung nötig, alternativ ein tagesaktueller Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Bei Kindern und Jugendlichen genügt ein Schülerausweis. In der Stadtbücherei und den städtischen Museen gilt laut Landesverordnung die Regel 2G.