Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Die Tübinger Stadtwerke teilen mit, dass in den Hallenbädern die 2G-Regel angewendet wird. Badegäste müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder von Corona genesen sind. Ausgenommen sind Schulkinder und Kinder unter 7 Jahren.