Landgericht Hechingen: Frau verurteilt wegen Geldwäsche

Leichtgläubigkeit und Liebe haben eine Frau aus dem Raum Albstadt vor Gericht gebracht. Das Landgericht Hechingen verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Die 46-Jährige war auf einen Liebesschwindler hereingefallen. Für ihre Telefonbekanntschaft erledigte sie Überweisungen. Das Geld war ergaunert. Die Frau beging Geldwäsche, ohne es zu ahnen. Der Richter sagte, persönlich habe sie sein Mitgefühl.