An eine wichtige Frist für Arbeitgeber erinnert die Arbeitsagentur in Balingen. Unternehmen müssen bis zum 30. Juni 2020 ihre Beschäftigungsdaten gemeldet haben. Laut Gesetz müssen Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Meldefrist war wegen Corona vom 31. Mai bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden.