Aufruf der Naturschutzbehörde im Zollernalbkreis: Licht aus

Ein sehr kurzer Aufruf kommt von der Naturschutzbehörde im Zollernalbkreis. Er lautet: Licht aus. Das Landratsamt schreibt in einer Mitteilung, dass Firmengebäude, Privathäuser und auch öffentliche Gebäude vom 1. April bis 30. September nicht angestrahlt werden dürfen, und zwar rund um die Uhr nicht. Die Hälfte der Insekten sei nachtaktiv. Lampen und Laternen seien für sie tödliche Fallen.