Baden-Württemberg hat die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus präzisiert. Verbotene Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen können zwischen 100 und 1.000 Euro kosten. Wer einen geschlossenen Friseursalon, eine Bar oder einen Club trotzdem weiterbetreibt, muss mit Strafen zwischen 2500 und 5000 Euro rechnen.