Wenn Kinder von der Schule abgehen, läuft das Kindergeld unter bestimmten Bedingungen normal weiter. Die Arbeitsagentur Balingen schreibt in einer Mitteilung, dass volljährige Kinder sich in der Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung nicht arbeitslos melden müssen. Die Arbeitsagentur braucht nur ein Dokument, dass das Kind einen Studien- oder Ausbildungsplatz hat oder sich bewirbt.