Eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren hat vor dem Amtsgericht Reutlingen ein Bauunternehmer bekommen. Er hatte einen Streit mit einem Fliesenleger, weil dieser seiner Darstellung nach am Bau gepfuscht hatte. Er hatte dann zum Messer gegriffen und den Fliesenleger verletzt. Der Richter sagte, beide Männer wirkten wenig glaubwürdig. Sie hätten ihren Streit auf dem Rechtsweg lösen müssen.