Bewährungsstrafe für Corona-Betrug

Das Amtsgericht Rottenburg hat sein Urteil über einen Fall von Betrug bei staatlichen Coronahilfen gesprochen. Die Geschäftsführerin einer Rottenburger Firma bekam 15 Monate Haft auf Bewährung. Sie hatte zugegeben, dass sie in der Pandemie Kurzarbeit angemeldet und trotzdem ihre Leute in Vollzeit beschäftigt hatte. Das Gericht würdigte, dass sie die Coronahilfen bereits komplett zurückgezahlt hat.