Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Anstiftung zum sexuellen Missbrauch an Tochter der Sex-Partnerin

Das Landgericht Tübingen hatte vergangenes Jahr einen Mann verurteilt, der seine Sex-Partnerin dazu angestiftet hat, ihre eigene Tochter sexuell zu missbrauchen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil gegen ihn bestätigt. Er muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zwischen 2013 und 2018 musste die Minderjährige ihre Mutter auf Anweisung des Angeklagten bei der Selbstbefriedigung und beim Sex mit ihm filmen.