Das „Bunte Haus“ in Hayingen kann bunt bleiben. Das Regierungspräsidium hat das im Rahmen eines Widerspruchverfahrens entschieden und damit einen eineinhalb Jahre dauernden Streit zwischen Besitzer und Gemeinde beendet. Sie verlangte, die orangegelbe Fassade mit einer weniger auffälligen Farbe zu überstreichen, weil sie nicht zum Ensemble der Ortsmitte passe. Der Besitzer legte Widerspruch ein und wurde bestätigt.