Eine Demo gegen den Schindhaubasistunnel hat ein Nachspiel vor dem Tübinger Amtsgericht gehabt. Im April vergangenen Jahres hatten Demonstranten ein Spruchband am Regierungspräsidium aufgehängt. Eine Aktivistin musste nun deswegen vor Gericht. In der Verhandlung klärte sich, dass der damals entstandene Schaden an einer Jalousie bereits bezahlt war. Das Gericht stellte das Verfahren ein.