Die Diakonie Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Kürzungen. Oberkirchenrat Kaufmann sagte, das Gericht achte damit Menschen in Not. Es ergebe keinen Sinn, Arbeitslose mit Strafmaßnahmen bis unter das Existenzminimum zu drücken. Karlsruhe hatte es für unangemessen erklärt, Bezüge von Arbeitslosen um mehr als ein Drittel zu kürzen, wenn sie Jobangebote mehrfach ablehnen.