Nach dem Ende des Schuljahres können Eltern auch für Kinder über 18 noch Kindergeld bekommen. Darauf weist die Arbeitsagentur Reutlingen hin. Das Kindergeld wird weitergezahlt, wenn die jungen Leute eine Lehre machen, studieren, im Praktikum sind oder einen Freiwilligendienst machen. Der Anspruch besteht auch in Überbrückungsphasen von bis zu vier Monaten, zum Beispiel zwischen Schule und Lehre.