Wie die IHK Reutlingen mitteilt, läuft gerade die erste Abmahnwelle bei den Unternehmen wegen der DSGVO. Betroffen sind vor allem Webseitenbetreiber, von denen die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz rund 280 Euro wegen fehlender SSL-Verschlüsselung fordert. Der Verein sieht sich nach Artikel 80 der DSGVO dazu berechtigt, laut IHK Reutlingen ist aber unklar, ob der Verein tatsächlich solche Abmahnungen aussprechen darf.