Die Universitätsstadt fördert weiterhin die Einführung von Mehrweggeschirr in Tübinger Gastronomiebetrieben. Betriebe können dabei bis zu 500 Euro für die Einführung von Mehrweggeschirr sowie bis zu 1.000 Euro für eine Spülmaschine erhalten. Förderfähig sind nur Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern und weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Betriebe über dieser Größe sind seit 1. Januar 2023 bundesweit gesetzlich zur Einführung von Mehrweggeschirr verpflichtet und können daher keine Förderung erhalten. Förderanträge sind noch bis Ende 2023 möglich.