Im Flugverkehr in Baden-Württemberg wird mindestens eine Grundversorgung aufrechterhalten; für Passagiere gelten Auflagen. Das teilte Verkehrsminister Herrmann mit. Urlauber und Geschäftsreisende können demnach zurückkehren. Wenn sie Krankheitssymptome haben, sollen sie zu Hause in Quarantäne bleiben. Der Frachtverkehr per Flugzeug gehe weiter. Ob bei Passagierflügen weitere Einschränkungen nötig seien, hänge von jeweiligen Anordnungen der Gesundheitsbehörden ab.