Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab heute freien Zugang zu den Klöstern, Burgen und Parks über den Landesfamilienpass. Die Staatlichen Schlösser und Gärten informieren, dass die Bürgermeisterämter die Familienpässe und die zugehörigen Gutscheinhefte ausgeben. Damit sind 22 Besuche im Jahr zu freiem oder ermäßigtem Eintritt möglich