Die Stadt Reutlingen kommt der Wirtschaft entgegen: Ab sofort können Unternehmen und Gewerbetreibende die Fristverlängerung ihrer Gewerbe- und Vergnügungssteuerzahlungen beantragen. Oberbürgermeister Keck sagte, er wolle alle unterstützen, deren Betriebe von der Corona-Epidemie betroffen sind. Der schriftlichen Antrag kann bei der Stadtkasse der Stadt Reutlingen eingereicht werden.