Immer wieder kommt es vor, dass Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrer den Gehweg nutzen – doch das ist eine Ordnungswidrigkeit. Darauf hat die Stadt Tübingen nun hingewiesen. Wer mit dem E-Scooter oder dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Die Stadt hat angekündigt, bei Kontrollen des Ordnungsdiensts verstärkt auf Fahrrad oder E-Scooter-Fahrer zu achten.