Das Gerichtsurteil zu einer Geiselnahme in Balingen vor gut einem Jahr ist rechtskräftig geworden. Ein 35jähriger muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung. Er hatte im April vor einem Jahr einen 17jährigen in einen Keller gesperrt, ihn gewürgt und mit einer Waffe bedroht. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt seine Revision gegen das Urteil des Hechinger Landgerichts.