Die Stadtverwaltung Metzingen erlässt gewerblichen Mietern aufgrund der aktuellen Coronakrise einen Teil der Miete. Diese Entscheidung gilt für Unternehmen, die in einer städtischen Immobilie eingemietet sind. Den Mietern wird jeweils die Hälfte der vereinbarten Miete ohne Nebenkosten für die Monate März und April erlassen. Für private Mieter gilt das nicht.