Das Reutlinger Amtsgericht hat einen Autofahrer zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage verurteilt. Er hatte vor einem Jahr eine Fußgängerin angefahren. Die Seniorin starb später im Krankenhaus. Die Richterin sagte, die Frau habe eine Mitschuld an dem Unfall. Aber der Autofahrer sei zu schnell gefahren, und die Folgen seien nicht wieder gut zu machen. Darum genüge eine Geldstrafe nicht.