Eine wichtige Fristverlängerung meldet die IHK Reutlingen. Für die Umstellung von Ladenkassen auf manipulationssichere Systeme gibt das Land Baden-Württemberg den Geschäftsinhabern mehr Zeit. Wer die Frist bis zum 30. September 2020 wegen der Coronakrise nachweisbar nicht einhalten kann, bekommt eine Verlängerung bis zum 31. März. Laut Bundesgesetz gibt es die Pflicht zu solchen Systemen seit dem 1. Januar.