Ein Elternpaar aus dem Kreis Tübingen ist mit der Forderung nach einem kostenlosen Schulbus durch alle Gerichtsinstanzen gegangen. Jetzt hat es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig verloren. Das Gericht wieß die Klage ab. In Baden-Württemberg müssen Eltern sich an Ticketkosten für den Schulbus beteiligen. Das ist nach Ansicht der Richter vereinbar mit dem Grundrecht auf Bildung.