Die Kreisbauernverbände Tübingen, Reutlingen und Zollernalbkreis bitten zum Start des Frühjahrs um Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander. Insbesondere Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere von den Ackerflächen fernzuhalten. Wer die freie Landschaft betritt, ist laut Landesnaturschutzgesetz verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können ansonsten eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen.