Das Tübinger Landgericht hat über den Tod eines dreijährigen Jungen nach einer Mandeloperation im Sommer 2017 verhandelt. Zeitungsberichten zufolge empfahl das Gericht gestern, 15.07.20 einen Vergleich. Demnach soll die Uniklinik den Hinterbliebenen 62.000 Euro zahlen. Ein Gutachter sagte, die Operation sei riskant und unnötig gewesen. Die Klinik wies das zurück. Ein Urteil soll im September fallen.