Das Landratsamt Reutlingen erinnert an die Fristen beim Umtausch von alten Führerscheinen. Wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, läuft den Angaben nach für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 diese Frist am 19. Januar bereits ab. Umgetauscht werden müsse alle alten Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum. Die Umtauschfristen sind nach Geburtsjahrgängen der Besitzer gestaffelt.