Das Gericht ist in seinem Urteil wegen des Dreifachmordes von Villingendorf so weit gegangen, wie es das deutsche Recht zulässt. Für den Mord an seinem sechsjährigen Sohn und zwei weiteren Menschen ist ein 41jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld anerkannt, so dass der Täter nur in Ausnahmefällen, etwa wegen hohen Alters oder einer schweren Krankheit, vorzeitig entlassen werden könnte.