In Reutlingen haben vier Aktivisten wegen einer Blockade auf der Zufahrt zur B28 vor Gericht gestanden. Die Anklage lautete auf Nötigung, weil sie sich vor einem Jahr auf die Straße geklebt und Autofahrer aufgehalten hatten. Die Angeklagten erläuterten ihre Beweggründe ausführlich. Der Richter setzte danach wegen der vorgeschrittenen Zeit einen neuen Verhandlungstermin am 12. April an.