Wegen Drogengeschäften hat das Reutlinger Amtsgericht einen Mann zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil fiel härter aus als die Anklage gefordert hatte. Das Gericht begründete das mit der Vorgeschichte des 40jährigen Mannes. Laut „Generalanzeiger“ dauerte es eine Viertelstunde, die Liste seiner Vorstrafen zu verlesen. Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht.