Das Reutlinger Amtsgericht hat einen Mann zu 15 Monaten Haft verurteilt. Er soll einer Prostituierten das bereits bezahlte Geld mit Gewalt wieder abgenommen haben, weil er mit der erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden war. Für die Haftstrafe gibt es keine Bewährung. Der Vorsitzende Richter begründete dies damit, dass der Angeklagte die Frau während des Prozesses herabgewürdigt habe.