Auf dem Ostermarkt am Sonntag im Residenzschloss Urach gilt Maskenpflicht. Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten hat mitgeteilt, dass Besucher ab 18 Jahren zum Schutz gegen Infektionen eine FFP2-Maske tragen müssen. Für Minderjährige genügt eine OP-Maske. Die Schlösserverwaltung hat das Hausrecht und kann deshalb diese Anordnung treffen.