Zum Frühlingsanfang hat Tübingen eine neue Verordnung für die Kneipenszene erlassen. In der Regel darf bei Cafés und Kneipen die Fläche im Freien so groß sein wie der Innenraum. Wenn das Lokal schließt, muss es die Tische und Stühle ins Haus räumen. Unter der Woche endet der Betrieb der Straßencafés um 23 Uhr, ab Donnerstag am Wochenende eine Stunde später.