Neue Regelungen für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg

Es gibt neue Regelungen für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg. Die Frist liegt nun bei 12 Minuten, die verstreichen können, bis das erste Rettungsmittel nach der Alarmierung am Notfallort eintrifft. Innenminister Strobl sagte bei der Vorstellung, es sei ambitioniert aber biete eine klarere Planungsmöglichkeit. So sei die Versorgung der Menschen im Land sichergestellt, so Strobl. Zuvor lag die Frist bei 10 bis 15 Minuten.