Prozess um Vergewaltigung in Tübingen

Ein Fall von Liebe im Grenzbereich hat das Tübinger Schöffengericht beschäftigt. Ein Mann hatte mit seiner Partnerin eine Beziehung, bei der blaue Flecken und Schrammen durchaus dazugehörten. Sie hatten aber ein Zeichen vereinbart, wenn es der Frau zu viel wurde. Daran hatte der Angeklagte sich nicht gehalten. Er bekam eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Ein Schmerzensgeld hatte er freiwillig bereits gezahlt.