Das Landratsamt des Zollernalbkreises erinnert an die Regeln für Silvesterfeuerwerk. Erst ab morgen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden. Sie gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Raketen und Böller müssen das CE-Prüfzeichen und eine Registriernummer haben. Illegal importierte Böller können lebensgefährlich sein, weil sie oft eine höhere Sprengkraft haben als erlaubt ist.