Reutlinger AfD-Stadtrat wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Landgericht Tübingen hat den Reutlinger AfD-Stadtrat Schrade wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 6.500 Euro zahlen. Die Richter in dem Berufungsprozess hielten es für erwiesen, dass er Coronabeschränkungen für Ungeimpfte mit der Judenverfolgung im Dritten Reich verglichen hatte. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Reutlingen ihn ebenfalls verurteilt.