Das Reutlinger Amtsgericht hat einen Lehrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er ein Verhältnis mit einer 15jährigen Schülerin hatte. Die Mutter des Mädchens soll 6.000 Euro Geldstrafe zahlen, weil sie das duldete. Der Richter sagte, er habe kein Moralurteil zu fällen. Doch der Lehrer habe ein Verhältnis mit einer Schutzbefohlenen begonnen. Das sei strafwürdig, auch wenn die Beziehung noch andauere.