Zahlreiche Anträge auf Corona-Soforthilfe sind unvollständig ausgefüllt oder nicht ausreichend begründet. Sie können daher in dieser Form nicht zur Auszahlung weitergeleitet werden. Darauf weist die IHK in einem dringenden Appell hin. Nach den Regeln des Landes führt das dazu, dass der Antrag zurückgeht und dieser neugestellt werden muss.