Eine Sonderregelung der Bundesagentur für Arbeit Balingen soll die Aufnahme eines Nebenjobs während der Kurzarbeit erleichtern. Der Lohn einer Nebentätigkeit in der Landwirtschaft oder der Lebensmittelindustrie wird demnach nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das gelte aber nur wenn die Summe aus allen Verdiensten nicht den bisherigen Lohn übersteigt.