Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder weniger Einnahmen aus der Selbständigkeit – um die Folgen für Familien mit wenig Einkommen zu mildern, soll es den sogenannten „Kinderzuschlag“ leichter geben. Das teilte die Agentur für Arbeit Balingen mit. Eltern, die ab April einen Neuantrag stellen, müssen demnach nur noch das Familieneinkommen des letzten Monats nachweisen – nicht wie bisher der letzten sechs. Und: Wer den Zuschlag bereits bekommt, kann im April oder Mai einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen.