Die Stadt Reutlingen schafft für Gastwirte Erleichterungen beim Neustart, wenn die Betriebe ab Montag, 18.05.2020 wieder öffnen dürfen. Die Erlaubnisse für Außenbewirtschaftungen aus dem vergangenen Jahr gelten in diesem Jahr weiter und müssen nicht neu beantragt werden. Nach Angaben der Stadt wird dafür keine neue Gebühr fällig. Die Wirte können außerdem Tische und Bänke bei der Stadt kostenlos einlagern, die sie wegen der Abstandsregeln nicht aufstellen können.