Die Staatsanwaltschaft Tübingen wird nicht wegen Beleidigung gegen die SPD-Bundesvorsitzende Esken ermitteln. Die Behörde teilte mit: Esken hatte das Recht, die Teilnehmer einer Berliner Demo gegen die Coronabeschränkungen als „Covidioten“ zu bezeichnen. Sie habe das Verhalten von Personen politisch kritisiert, die bewusst Schutzvorschriften ignorierten. Das sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.