Tübinger Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit Name und Adresse im Tübinger Adressbuch 2019 aufgeführt werden wollen, müssen dies der Stadtverwaltung bis Mitte Oktober 2018 schriftlich oder persönlich mitteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Personen, die bereits im Adressbuch 2017/2018 nicht genannt werden wollten und der Datenweitergabe widersprochen haben, werden automatisch auch in der Ausgabe 2019 nicht veröffentlicht.