Bei der Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien gibt es ab dem 1. März Verbesserungen. Das Landratsamt Reutlingen teilte mit, dass Gesetzesänderungen in Kraft treten. Bei der Lernförderung gibt es den Angaben nach pro Zeitstunde 22 Euro Zuschuss. Der Zuschuss zu einem Mittagessen steigt auf 6 Euro 75. Anträge nehmen das Kreissozialamt und das Sozialamt der Stadt Reutlingen an.