Eine Anzeige von Tierschützern wegen Versuchen an der Tübinger Uni mit Rabenkrähen hat keine Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben die Ermittlungen eingestellt, weil die Versuche ordnungsgemäß genehmigt waren. Die Anzeige richtete sich gegen Forschungen am Nervensystem der Vögel. Einige der Tiere kamen vom NABU-Vogelschutzzentrum in Mössingen. Die Uni hatte stets versichert, dass sie die Gesetze eingehalten hat.