Der Bund hat das Kurzarbeitergeld wegen der Pandemiekrise bis Ende März verlängert. Die Arbeitsagentur Balingen weist die Betriebe der Region auf wichtige Formalitäten hin. Wenn der letzte Arbeitsausfall mit Kurzarbeit mehr als drei Monate zurückliegt, muss der Betrieb die Kurzarbeit in jedem Fall neu anzeigen. Ansonsten hat sich bei den Zugangsbedingungen für das Kurzarbeitergeld nichts geändert.