Für Behördenbesuche ist in der Region Neckar-Alb ab sofort eine FFP2-Maske nötig. Das Landratsamt Reutlingen teilte mit, dass es die Landesverordnung umsetzt. Außerdem brauchen Besucher einen 3G-Nachweis. Bei der Arbeitsagentur in Balingen gilt für persönliche Beratungsgespräche sogar die Regel 2G. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass Arbeitslosmeldungen mit der Onlinefunktion des Personalausweises möglich sind.